EINWENDUNGSBEARBEITUNG

Auf die Erfassung und Bearbeitung einer großen Anzahl an Einwendungen in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sind Genehmigungsbehörden in der Regel personell nicht ausgerichtet. Gleichwohl ist diese Leistung für die Vorbereitung der Erörterungstermine von entscheidender Bedeutung, sie muss regelmäßig in wenigen Wochen geleistet werden.

Auf der Grundlage von Erfahrungen bei der Aufbereitung von Einwendungen in einer Vielzahl von Verfahren bietet die UGB die folgenden Leistungen für Genehmigungs-behörden an:

  • Vorbereitung des Erörterungstermins
  • Auswertung von Einwendungen und Stellungnahmen
  • Mitwirkung bei der Strukturierung der Einwendungskomplexe
  • Teilnahme am Erörterungstermin – Verhandlungsführung unter Leitung und
  • Aufsicht der  Genehmigungsbehörde
  • Schriftführung
  • Erarbeitung des Entwurfs der Niederschrift über den Erörterungstermin
  • Mitwirkung bei der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und deren begründeter Bewertung (§ 20 Abs. 1a und 1b 9. BImSchV in BImSchG-Verfahren oder §§ 24 und 25 UVPG in Planfeststellungsverfahren) einschließlich der Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung des Genehmigungsbescheides