Projektmanagement nach § 2 (2) Nr. 5 9. BlmSchV durch Mitwirkung bei:
- Scoping-Verfahren
- Vollständigkeitsprüfung
- Einwendungserfassung und bearbeitung
- Erörterungstermin, wie z.B.: technische Organisation, Leitung unter Aufsicht der Behörde
- Zusammenfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen
- Bescheidentwurf
Tätigkeit als Behördensachverständiger bei der Anlagenüberwachung (§ 13 9. BImSchV):
- Einhaltung von Emissionsbegrenzungen - Bewertung der Immissionssituation (Luftschadstoffe, Geruchsstoffe, Schall, etc.) - Anwendung des Standes der Technik / der „Besten verfügbaren Techniken“