UGB kurz3
Projektmanagement
 

PROJEKTMANAGEMENT / BEHÖRDENSACHVERSTÄNDIGER

  • Genehmigungsmanagement für Behörden
  • Projektmanagement nach  § 2 (2) Nr. 5  9. BlmSchV durch Mitwirkung bei:
    • -  Scoping-Verfahren
    • -  Vollständigkeitsprüfung
    • -  Einwendungserfassung und bearbeitung
    • -  Erörterungstermin, wie z.B.: technische Organisation, Leitung unter Aufsicht   der Behörde
    • -  Zusammenfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen
    • -  Bescheidentwurf
       
  • Tätigkeit als Behördensachverständiger bei der Anlagenüberwachung (§ 13 9. BImSchV):
    • -  Einhaltung von Emissionsbegrenzungen
      -  Bewertung der Immissionssituation (Luftschadstoffe, Geruchsstoffe, Schall, etc.)
      -  Anwendung des Standes der Technik / der „Besten verfügbaren Techniken“

 
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